Dienstag, 3. März 2015

Edathy - gebrandmarkt

Schwer zu sagen, ob wir es mit einem der ganz Schlimmen zu tun haben oder eher einem Verirrten. Der angenommene Intelligenzquotient dieses Herrn lässt vermuten, dass er zu denen zählt, die sich leicht herausreden, den Spieß umdrehen und einem Zweifler an seiner Unschuld(svermutung) einen Prozess anhängen möchten. Die Sachlage ist kompliziert, doch die Gedanken sind immer noch frei. Das spielt auch zu seinen Gunsten. Wer allerdings nachweislich solches tut, hat eine Veranlagung. Dazu sollte man sich bekennen. Leugnen vor sich selbst ist ebenso schäbig, wie arrogantes Abstreiten, wenn die ganze Welt es schon weiß. Und die Unschuldsvermutung kann nur bei den angegafften Kindern geltend gemacht werden.

5.000.- €?

Auch das Anschauen von nackten Kindern, sie gar obszöne Handlungen vollbringen zu lassen, sie zu filmen, geht in das Intimleben anderer Menschen. Es ist strafbar. Es schiebt die Würde, vor allem des unmündigen Menschen, einfach beiseite. Für € 5.ooo.- ? Das macht es noch schlimmer, weil für eine solche Abstrusität auch noch der Staat zuständig ist. Man kann sich nicht freikaufen. Man kann nur bereuen und seine Schuld bekennen (und vielleicht auch aus der SPD austreten).

Aber, einmal abgesehen von den Folgen für Beruf und das gesellschaftliche Leben dieses Herrn, die wahrscheinlich fatal sind, bleibt nur der Verlust der eigenen Ehre. Man neigt dazu, vor solchen Monstern auszuspucken, sich für sie zu schämen. Ist das Strafe genug? Mitleid wäre auch angebracht, und eine Art Kontrolle, denn eine solche Veranlagung verzieht sich nicht einfach. Auch nicht nach einem solchen Skandal. "Ich habe nichts Unrechtes getan", kann man angesichts der Opfer, die heranwachsen und die volle Tragweite ihrer Herabwürdigung erst noch erkennen werden, nicht sagen. Es ist nie gut, eine Lüge durch eine andere zu ersetzen. Es ist ganz einfach scheiße! Deshalb hat auch der Kinderschutzbund Niedersachsens das Geld dieses Menschen zurückgewiesen. Ein fatales Signal, wie man zurecht meinte.

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