Samstag, 14. November 2015

Wiener G'schichten im totalen Halteverbot.

Man hält es nicht für möglich. Der Amtsschimmel hat auf etwa 50 Metern 12 mal gewiehert. Und doch nichts erreicht. Ich weiß, wovon ich rede. Halteverbote werden mit besonderer Drohgebärde aufgestellt.

Ich sehe gerade 5 Halteverbote 

Das absolute Halteverbot müsste theoretisch auch für Minister und Bundeskanzler gelten. Tut es ja auch. Oder hat jemals ein Bundeskanzler zugeben müssen, dass sein Fahrer im Absoluten Halteverbot stand? Wir Fussgeher sind davon nicht berührt. Oder doch? Man kann nie wissen, wohin das Auge des Gesetzes schielt, wenn es herumguckt. Doch solange wir keine Nummern mit uns herumtragen müssen, kann uns das egal sein. Wie erklärt es sich dann, dass die meisten dieser Halteverbotsanordnungen an manchen Orten fast ständig zugeparkt sind? Eine anarchische Schadenfreude überkommt den Betrachter.




Was bringt eine Behörde dazu, auf engstem Raum über ein Dutzend mal Halteverbote aufzustellen? Ordnung und Sicherheit? Für wen? Absolutes oder eingeschränktes Halteverbot? Kann der verzweifelte Parkplatzsucher sich da zurechtfinden? Schon der Begriff "Halteverbot" macht nachdenklich. Wie kann man herausfinden, ob ich gegen das Verbot verstoßen habe, wenn ich einfach da stehe? Das Benzin könnte mir ausgegangen sein. Oder, das Halteverbotsschild, eines von 12 gut sichtbaren, das vor mir steht, gilt jemand anderem? Was gilt im Falle einer Naturkatastrophe? Also, eine Stadt oder öffentliche Einrichtung, hat sie nicht die Pflicht, genügend Parkplätze zur Verfügung zu stellen? Dann müsste ich auch ein Halterecht besitzen. Aber Vorschriften sind gut, solange wir in der Lage sind, sie einzuhalten. Wenn nicht, muss das manchmal getrübte Auge des Gesetztes eingreifen und die nicht vorhandene Ordnung wieder herstellen. Ich nenne das dann ein Einhalteverbot.

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